Grundversicherungsmodelle von Visana im Vergleich
Die obligatorische gesetzliche Grundversicherung garantiert einen umfassenden Schutz bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Die verschiedenen Grundversicherungsmodelle bieten alle die gleichen Leistungen. Je nach Modell profitieren Sie aber von attraktiven Prämienrabatten. Vergleichen und auf die eigenen Bedürfnisse abstimmen lohnt sich.
Kombiniert
Grundversicherungsmodell mit der freien Wahl: Sie wenden sich an Ihre Hausärztin, Ihren Hausarzt oder an Medi24
Hausarzt
Grundversicherungsmodelle mit Ihrem Hausarzt, Ihrer Hausärztin, einer Gruppenpraxis oder Gesundheitsorganisation als erste Anlaufstelle
Telemedizin
Grundversicherungsmodelle, in denen Sie immer zuerst Medi24 per Telefon oder Chat kontaktieren
Integrierte Versorgung
Das neue Grundversicherungsmodell mit ganzheitlicher medizinischer Betreuung
Standard
Grundversicherungsmodell, bei dem Sie selbst über den Arzt Ihres Vertrauens entscheiden
Vorteile der Grundversicherung von Visana
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Schnelle Leistungsabrechnung und Rückvergütung -
myVisana-App: alles einfach digital erledigen -
Gesundheits-App Well: medizinischer Rat rund um die Uhr und kostenlos
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Kostenlose telemedizinische Beratung rund um die Uhr -
Inklusive Gesundheitsrechtsschutz
Wir nehmen uns Zeit und zeigen Ihnen die Vorteile der verschiedenen Modelle ganz unverbindlich auf.
Das sagen unsere Kundinnen und Kunden
Nützliche Services für Sie
Clever versichert, rundum gut betreut. Diese Services unterstützen Sie
Rechnungen und Rückforderungsbelege können Sie ganz einfach über die myVisana-App oder über das Kundenportal myVisana hochladen.
Mit dem «Notfall-Finder» sind Sie im medizinischen Ernstfall optimal gewappnet. Die Applikation hilft Ihnen dabei, Ihre Symptome richtig einzuschätzen und zeigt Ihnen in Echtzeit die nächste Notfallstation mit aktueller Auslastung.
Der Service ist in der Stadt und Agglomeration Bern verfügbar und kostenlos nutzbar.
Sehen Sie auf einen Blick, welche Leistungen Ihre Grundversicherung abdeckt und welche zusätzlichen Vorteile unsere Zusatzversicherungsmodelle bieten.
Häufig gestellte Fragen zur Grundversicherung
Die Grundversicherung bezahlt beispielsweise ambulante Behandlungen, ärztlich verordnete Medikamente und Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung im Wohnkanton. Weitere Informationen zu den gedeckten Leistungen finden Sie in der Leistungsübersicht und Leistungssuche.
Bei der obligatorischen Grundversicherung von Visana können Sie aus folgenden Modellen das passende wählen und von attraktiven Prämien profitieren:
Die Franchise ist ein jährlicher Fixbeitrag, mit dem Sie sich an den Arzt-, Spital- und Medikamentenkosten beteiligen. Erst wenn die Franchise ausgeschöpft ist, beteiligt sich die Krankenkasse an den weiteren Kosten (abzüglich des Selbstbehaltes). Gut zu wissen: Je höher die Franchise, desto tiefer die Prämien. Die Franchise kann zwischen CHF 300.– und CHF 2500.– gewählt werden.
Der Selbstbehalt beträgt 10 %. Sobald die Franchise aufgebraucht ist, beteiligt sich Visana für den Rest des Jahres zu 90 % an den Leistungskosten. Sie beteiligen sich mit 10 %, jedoch bis maximal CHF 700.– pro Jahr. Bei Kindern beträgt der Selbstbehalt maximal CHF 350.–.
Wer mindestens acht Arbeitsstunden pro Woche bei einer Arbeitgeberin oder einem Arbeitgeber tätig ist, ist nach dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) obligatorisch gegen Berufsunfall und Nichtberufsunfall versichert. Sind Sie jedoch selbstständig erwerbend, nicht erwerbstätig oder weniger als acht Stunden pro Woche bei einem Unternehmen angestellt, müssen Sie bei der Krankenkasse den Zusatz Unfall mitversichern.
Die Ansprüche an die obligatorische Grundversicherung sind so vielfältig wie die Menschen. Einige wünschen freie Arztwahl, andere schätzen die telemedizinische Beratung und wiederum andere möchten eine kombinierte Variante. Je nach Versicherungsmodell und der Höhe Ihrer Franchise können Sie Prämien sparen. Dabei gilt: Je höher die Franchise, desto tiefer die Prämien.
Die gesetzlichen Kündigungsfristen für den Krankenkassenwechsel sind bei allen Versicherern gleich. Wichtig zu beachten: Die Kündigung muss am letzten Arbeitstag vor Ablauf der Frist bei Ihrer bisherigen Krankenversicherung eingehen und zwar schriftlich. Das heisst:
Alle Grundversicherungen: Kündigung per 31. Dezember mit einer einmonatigen Kündigungsfrist. Die Kündigung muss bis spätestens 30. November bei der Krankenkasse eingetroffen sein.
Standardmodell (freie Arztwahl, Franchise CHF 300.–): Zusätzlich ist die Kündigung per 30. Juni mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist möglich. Die Kündigung muss bis spätestens 31. März eingereicht sein.
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