Unsere Spitalzusatzversicherungen im Vergleich

Mit einer Spitalzusatzversicherung versichern Sie Leistungen, die nicht oder nur teilweise von der Grundversicherung gedeckt sind. Ob allgemein, halbprivat, privat oder flexible Wahl – wählen Sie ein Modell, das auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist und Ihnen genau den Komfort bietet, den Sie sich wünschen.

allgemein
  • Freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz 

  • keine freie Arztwahl

  • Übernachtung im Mehrbettzimmer

  • im 1. Lebensjahr: 100 % der Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die Mutter oder das Kind

    vom 2. bis zum 14. Lebensjahr: max. CHF 50.–/Tag für eine Begleitperson

  • CHF 50.–/Tag, max. 21 Tage/Jahr

  • Reiseversicherung Vacanza inbegriffen 

halbprivat
  • Freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz 

  • freie Arztwahl

  • Übernachtung im Zweibettzimmer

  • im 1. Lebensjahr: 100 % der Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die Mutter oder das Kind

    vom 2. bis zum 14. Lebensjahr: max. CHF 50.–/Tag für eine Begleitperson

  • CHF 1000.– pro Geburt

  • CHF 75.–/Tag, max. 21 Tage/Jahr

  • Reiseversicherung Vacanza inbegriffen

  • Von der Planung bis zur Nachsorge

privat
  • Freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz 

  • freie Arztwahl

  • Übernachtung im Einzelzimmer 

  • im 1. Lebensjahr: 100 % der Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die Mutter oder das Kind

    vom 2. bis zum 14. Lebensjahr: max. CHF 50.–/Tag für eine Begleitperson

  • CHF 1500.- pro Geburt

  • CHF 100.–/Tag, max. 21 Tage/Jahr

  • Reiseversicherung Vacanza inbegriffen

  • Von der Planung bis zur Nachsorge

Die Spitalzusatzversicherungen «Flexible Wahl» im Überblick

Mit einem Produkt mit «flexibler Wahl» entscheiden Sie vor jedem Spitaleintritt, ob Sie halbprivat oder privat liegen wollen. Je nach Kategorie bezahlen Sie mehr oder weniger Selbstbehalt. So haben Sie die volle Flexibilität zu einem fairen Preis.

flex
  • Freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz

  • Freie Arztwahl, wenn Sie sich für die halbprivate oder private Spitalabteilung entscheiden

  • im 1. Lebensjahr: 100 % der Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die Mutter oder das Kind

    vom 2. bis zum 14. Lebensjahr: max. CHF 50.–/Tag für eine Begleitperson

  • CHF 500.– pro Geburt

  • CHF 50.–/Tag, max. 21 Tage/Jahr

  • Reiseversicherung Vacanza inbegriffen

spital-flex-plus (1)
  • Freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz 

  • Freie Arztwahl, wenn Sie sich für die halbprivate oder private Spitalabteilung entscheiden

  • max. CHF 80.–/Tag, max. CHF 2000.–/Jahr für eine Begleitperson eines Kindes bis 17 Jahre

  • CHF 1500.– pro Geburt

  • CHF 80.–/Tag, max. CHF 2000.-/Jahr

  • Reiseversicherung Vacanza inbegriffen

spital-flex-privat-halbprivat (1)
  • Freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz 

  • Freie Arztwahl, wenn Sie sich für die halbprivate oder private Spitalabteilung entscheiden

  • im 1. Lebensjahr: 100 % der Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die Mutter oder das Kind

    vom 2. bis zum 14. Lebensjahr: max. CHF 50.–/Tag für eine Begleitperson

  • CHF 500.– pro Geburt

  • CHF 50.–/Tag, max. 21 Tage/Jahr

  • Reiseversicherung Vacanza inbegriffen

Weitere Spitalzusatzversicherungen

Vorteile der Spitalzusatzversicherungen von Visana

  • Wenn Sie bei einem stationären Spitalaufenthalt einen Teil der Kosten selber tragen, profitieren Sie von attraktiven Prämienrabatten. Weitere Informationen über die Kostenbeteiligungs- und Rabattmöglichkeiten finden Sie hier.

  • Sie haben freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz (Ausnahmen finden Sie in der Spitalwahleinschränkungsliste).

  • Je nach Modell haben Sie freie Arztwahl im Spital; bei Spital privat sogar bis hin zur Chefarztbehandlung.
  • Je nach Modell geniessen Sie mehr Komfort und Privatsphäre im Spitalzimmer.
  • Die Reiseversicherung Vacanza ist bei allen Modellen inklusive.

Wir nehmen uns Zeit und zeigen Ihnen die Vorteile der verschiedenen Spitalzusatzversicherungen ganz unverbindlich auf.

Nützliche Services für Sie

Clever versichert, optimal betreut. Diese Services unterstützen Sie

Visana-Versicherte mit einer Grundversicherung oder einer Spitalzusatzversicherung können eine medizinische Zweitmeinung einholen. BetterDoc vermittelt Ihnen dazu kostenlos eine passende Ärztin respektiv einen passenden Arzt.

Ob geplante Operation oder Notfall – hier finden Sie alle Informationen zum Spitalaufenthalt: von der Spitalwahl über die Kostenübernahme bis hin zu hilfreichen Services für Patienten und Angehörige.

Suchen Sie ein geeignetes Spital für Ihre Behandlung? Hier finden Sie unsere umfassende Spitalliste, die Ihnen hilft, ein passendes Spital in Ihrer Nähe zu finden.

Bitte beachten Sie: Damit die Prämien für die Zusatzversicherung Spital Privat und Halbprivat bezahlbar bleiben, kann Visana bei gewissen Spitälern die Kostenübernahme ganz oder teilweise ausschliessen. Bitte nehmen Sie vor einem Spitalaufenthalt mit uns Kontakt auf, damit wir für Sie die beste Lösung finden können und  keine Mehrkosten entstehen. 

Je nach Versicherungsmodell gibt es gewisse Einschränkungen in der Spitalwahl. Informieren Sie sich frühzeitig.

Häufig gestellte Fragen

Mit einer Spitalzusatzversicherung entscheiden Sie selbst, in welchem Spital Sie sich behandeln lassen und wie viel Privatsphäre Sie sich gönnen möchten. Eine Spitalzusatzversicherung deckt die Kosten, die von der Grundversicherung nicht oder nur teilweise bezahlt werden. Sie schützt vor Mehrkosten und garantiert optimalen Service.

Die obligatorische Grundversicherung deckt nur den Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung eines anerkannten Schweizer Spitals (Notfälle ausgenommen). Insbesondere bei ausserkantonalen Spitalaufenthalten – in einem sogenannten Nicht-Listenspital – können ungedeckte Kosten entstehen.

Wir haben für jedes Bedürfnis die passende Spitalzusatzversicherung:

Spital allgemein

Mit diesem Modell haben Sie freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz. Das lohnt sich besonders, wenn Sie in einer ländlichen Gegend wohnen, in der es nicht so viele Spitäler gibt.

Spital halbprivat

Wenn Sie sich für das Modell Spital halbprivat entscheiden, geniessen Sie freie Spital- und Arztwahl in der ganzen Schweiz. Sie übernachten im Zweibettzimmer und profitieren von mehr Komfort.

Spital privat

Mit dem Modell Spital privat haben Sie freie Arztwahl in der ganzen Schweiz. Oft werden Sie von der Chefärztin oder dem Chefarzt behandelt. Sie übernachten im Einzelzimmer und geniessen maximalen Komfort. Zudem sind die Kosten auch bei Notfällen im Ausland vollumfänglich gedeckt.

Spital Flex

Bleiben Sie flexibel mit unserem Modell Spital Flex. Sie entscheiden vor jedem Spitaleintritt, ob Sie auf der allgemeinen, der halbprivaten oder der privaten Abteilung liegen möchten. Aufgrund dieser Flexibilität ist dieses Modell günstiger als die Zusatzversicherungen Spital privat oder Spital halbprivat.

Eine Spitalzusatzversicherung bietet Ihnen mehr Flexibilität und Komfort, wenn Sie ins Spital müssen. Das Modell Spital allgemein lohnt sich, wenn Sie in ein teureres Spital möchten, das ausserhalb Ihres Wohnkantons liegt. Die Modelle Spital halbprivat und Spital privat lohnen sich, wenn Sie noch mehr Komfort wünschen und in einem Zweibett- oder Einzelzimmer übernachten möchten. Ausserdem können Sie bei diesen Modellen Ihre Ärztin oder Ihren Arzt frei wählen.

Eine Spitalzusatzversicherung bezahlt Leistungen, die von der Grundversicherung nicht oder nur teilweise gedeckt werden. Dazu gehören zum Beispiel der Aufenthalt in einem Spital ausserhalb des Wohnkantons. Je nach Modell haben Sie zudem freie Arztwahl und Visana beteiligt sich an den Kosten für Kuren.

1. Franchise

Das ist der Betrag, den Sie pro Jahr zuerst selbst zahlen, bevor die Krankenkasse überhaupt etwas übernimmt. Je nach gewähltem Modell beträgt die Franchise zwischen CHF 300.– und CHF 2500.– jährlich.

2. Selbstbehalt

Sobald Ihre Franchise bezahlt ist, übernimmt die Krankenkasse 90 % der Kosten. Sie zahlen 10 % Selbstbehalt. Das sind maximal CHF 700.– pro Jahr für Erwachsene und CHF 350.– für Kinder.

3. Spitalbeitrag pro Tag

Bei stationären Aufenthalten zahlen Sie zusätzlich einen gesetzlich festgelegten Beitrag von CHF 15.– pro Tag. Davon ausgenommen sind Kinder, junge Erwachsene in Ausbildung bis 25 Jahre sowie Frauen während der Mutterschaft.

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